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EXIST-GründerstipendiumMit dem neuen EXIST-Gründerstipendium wird die erfolgreiche Förderung durch EXIST-SEED fortgesetzt. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan. EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/-innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen - Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (nicht länger als fünf Jahre nach Studienabschluss bzw. Ausscheiden) - Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben - Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert Was wird gefördert? Gefördert werden nur potenzielle GründerInnen in der Frühphase, d.h. das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein. Die Gründungsidee muss technologisch orientiert und innovativ sein und nachhaltige wirtschaftliche Erfolgaussichten besitzen. Das Gründungsvorhaben muss im produzierenden Gewerbe angesiedelt sein oder wissensbasierte Dienstleistungen erbringen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium je nach Graduierung: Promotion: 2.500 Euro/Monat Hochschulabschluss: 2.000 Euro/Monat Studierende: 800 Euro/Monat Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro) Gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro Was ist zu tun? - Antragsteller für die Förderung ist die Hochschule oder die Forschungseinrichtung. - Die angehenden GründerInnen entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihr innovatives Geschäftsprojekt beschreiben. - Die Hochschule benennt einen Mentor, der sich verpflichtet, die fachliche Begleitung zu übernehmen. Die Betreuung der GründerInnen wird durch ein Gründungsnetzwerk sichergestellt. - Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung stellt den GründerInnen einen Arbeitsplatz für ein Jahr zur Verfügung. Für GründerInnen aus dieser Zielgruppe stellt die jeweilige Hochschule einen Antrag auf Projektförderung beim Projektträger Jülich PTJ. Hier können weitere Unterlagen und Informationen im PDF- oder DOC-Format heruntergeladen werden: Flyer Exist-Gründerstipendium (PDF, 362 KB) Richtlinien zur Förderung von Unternehmensgründungen Exist-Gründerstipendium (PDF, 48 KB) Anlagen zur Beantragung des Exist-Gründerstipendiums (DOC, 277 KB) FAQ Exist Gründerstipendium (PDF, 35 KB) Stipendiatenvertrag (DOC, 56 KB) Exist Existenzgründungen aus Hochschulen (PDF, 2367 KB) Kontakt: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Madeleine Krauss Zimmerstraße 26–27, 10969 Berlin Madeleine Krauss Tel.: (030) 201 99-461 Fax: (030) 201 99-470 E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de Internet: www.fz-juelich.de/ptj Weitere Informationen: www.exist.de |
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