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Die 10 Gebote für GmbH-Geschäftsführer - Veranstaltung im Augsburger aiti-park gibt praktische Tipps für Firmenchefs"GmbH-Geschäftsführer in der Haftungsfalle" lautete der Titel des 29. IT-Gründerabends, zu dem der aiti-park einlud. Anhand von Praxisbeispielen mit zahlreichen Tipps erklärte der Referent den rund 40 Teilnehmern anschaulich, wie sich Risiken frühzeitig erkennen und Fehler vermeiden lassen.
„Am Ende sind alle gegen dich, sei daher auf alles vorbereitet“, so der Ratschlag von Referent Magnus Dühring von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Ott & Partner. Ein GmbH-Geschäftsführer müsse daher von Beginn an sich über grundlegende Fragen im Klaren sein. Zum Beispiel wann und in welchem Umfang genau haftet er? Wann liegt Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor? Wann gilt die Haftungsbeschränkung? Wofür und vor allem wem gegenüber haftet er? Potenzielle Anspruchsberechtigte bei einem Verschulden seitens des Geschäftsführers können beispielsweise Lieferanten, Kunden, Gesellschafter aber auch der Staat sein. Typische Haftungsszenarien sind zum Beispiel, wenn die Firma Insolvenz anmelden oder starke Verluste hinnehmen muss. Der Geschäftsführer kann aber unter Umständen auch in Regress genommen werden, wenn sein Arbeitgeber sich von ihm trennt.
Mit den vom Referenten vorgetragenen „10 Geboten“ sind Geschäftsführer auf der sicheren Seite: 1. Keine Geschäftstätigkeit vor Eintragung ins Handelsregister (zum Beispiel Leasing eines Firmenwagens). 2. GmbH-Gesetze verstehen lernen (im Zweifelsfall Beratung einholen). 3. Vorgaben aus Satzung, Dienstvertrag und Geschäftsordnung beachten. 4. Weisungen der Gesellschafterversammlung auf ihre Rechtmäßigkeit genau prüfen (im Zweifelsfall Rat eines Rechtsexperten einholen). 5. Anweisungen, die der Geschäftsführer delegiert, muss er kontrollieren und dokumentieren. 6. Aneignung grundlegender betriebswirtschaftlicher und bilanztechnischer Kenntnisse. 7. Genaue Risikoabwägung vor einem möglichen Schadenseintritt. 8. Jede Tätigkeit muss im Interesse der Gesellschaft sein und daher vom Geschäftsführer aktiv vorgenommen werden. 9. Niemals grundlos Vertragsverhandlungen abbrechen (Protokoll und Zeugen können als Beweis verwendet werden). 10. Tätigkeit gegenüber Dritten zweifelsfrei und nur im Namen und für Rechnung der Gesellschaft. Der nächste Gründerabend im Augsburger aiti-park findet am 27.11.2007 (18.30 bis 20.00 Uhr) statt. Thema der Veranstaltung: „Die rechtlichen Besonderheiten der IT-Ausschreibung“. Mehr ... Weitere Informationen: aiti-park, IT-Gründerzentrum GmbH Werner-von-Siemens-Str. 6 D-86159 Augsburg Fon: +49 (0) 821 / 450 433 - 0 Fax: +49 (0) 821 / 450 433 - 109 info@aiti-park.de www.aiti-park.de |
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