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Die Wahl der richtigen GesellschaftsformGründerabend gibt praktische Tipps für Jungunternehmer und Existenzgründer
Über die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform für Existenzgründer und Unternehmen informierte der 37. IT-Gründerabend, zu dem der aiti-park einlud. Referenten der Kanzlei Sonntag & Partner gaben Tipps zu Gründungsmodalitäten sowie zur Wahl der für das jeweilige Unternehmen richtigen Rechtsform und beleuchten u.a. deren steuerliche Aspekte.
Nach einem einführenden Überblick über die verschiedenen Unternehmensformen – Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) oder Personengesellschaften (z.B. GbR) – erläuterte Rechtsanwalt Michael Wagner von Sonntag & Partner die rechtlichen Aspekte bei der Wahl der Rechtsform. Diese sei zwar grundsätzlich frei wählbar, umso mehr aber sollten Gründer die gesetzlichen Richtlinien beachten. So könnten bei einer Kapitalgesellschaft zum Beispiel Gesellschafteranteile frei übertragen werden. Da dies aber normalerweise den Interessen der übrigen Gesellschafter widerspreche, sollten entsprechende Regelungen in die Satzung aufgenommen werden. Bei Personengesellschaften sei dies nicht notwendig, weil diesbezüglich alle Gesellschafter zustimmen müssten. Aus aktuellem Anlass informierte Wagner über die Vor- und Nachteile der seit November letzten Jahres geltenden sogenannten Unternehmergesellschaft. Diese auch als Mini-GmbH bezeichnete Rechtsform ist ebenso wie die GmbH haftungsbeschränkt, im Gegensatz zu dieser benötigen Gründer aber kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Mit einer Einlage von 1 Euro ist die Mini-GmbH gegründet. Allerdings besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rücklage, die faktisch zu einer Sperre der Gewinnausschüttung führt. Großes Interesse beim Publikum fand der Überblick von Wolfgang Löhr, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Sonntag & Partner, über die wichtigsten Steuerarten und die Besteuerung der jeweiligen Rechtsformen. Der Experte warnte davor zu glauben, dass es steuerlich keinen Unterschied mache, ob ein Unternehmen als Kapital- oder Personengesellschaft geführt werde. Zu viele Faktoren hingen davon ab, daher sei eine Einzelfallprüfung vom Fachmann wie zum Beispiel einem Steuerberater dringend ratsam. Viele Jungunternehmer begehen laut Steuerexperte Löhr den Fehler, gleich als GmbH zu starten. Nachteil: Auf das Geschäftsführer-Gehalt fällt sofort Lohnsteuer an, obwohl die Firma möglicherweise noch keinen Gewinn erzielt. Als Alternative empfiehlt Löhr die Rechtsform als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft, wo in einem solchen Fall keine Einkommensteuer anfällt. Zu den häufigsten Steuer-Fehlern von Gründern zählen auch zu niedrige Steuervorauszahlungen, die schnell zu Liquiditätsschwierigkeiten führen könnten, wenn zwei Jahre nach Firmengründung der erste Steuerbescheid vom Finanzamt ins Haus flattere. Mängel in der Buchführung (falsche Kontierung, Verbuchung fehlerhafter Belege etc.) führten nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bares Geld verschenken Jungunternehmer leichtfertig und oft, so Experte Löhr, wenn wegen nicht ordnungsgemäßer Belege der Vorsteuerabzug nicht gewährt wird, weil auf Rechnungsbelegen die Umsatzsteuer nicht extra ausgewiesen ist. Die Unterlagen zur Veranstaltung finden Sie unter www.aiti-park.de. Der nächste Gründerabend findet am 25. März 2009 zum Thema „Projektmanagement als Erfolgsfaktor“ statt. Mehr ... (www.aiti-park.de) Weitere Informationen zur IT-Offensive Bayerisch-Schwaben: Stefan Schimpfle Werner-von-Siemens-Str. 6 D-86159 Augsburg Fon: +49 (0) 821 / 450 433-0 Fax: +49 (0) 821 / 450 433-109 (info@aiti-park.de) Mehr ... (www.aiti-park.de) |
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